Die Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung, eine Dienststelle des Lebensministeriums, hat mit Schreiben vom 15.12.2011 den Entwurf des Gefahrenzonenplanes an die Marktgemeinde Hinterbrühl übermittelt mit dem Ersuchen, diesen in der Gemeinde öffentlich aufzulegen und abgegebene Stellungnahmen rückzumitteln. Der Gefahrenzonenplan wird nach § 11 Forstgesetz 1975 erstellt und liegt derzeit bis 31.03.2012 zur allgemeinen Einsicht auf. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine planliche Darstellung von hochwassergefährdeten Gebieten. Zahlreiche Grundstücke sind im gesamten Gemeindegebiet betroffen. Nach den Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 ist die Gemeinde verpflichtet, über unbebaute Flächen, die als Bauland gewidmet und von hundertjährigen Hochwässern bedroht sind, eine Bausperre zu erlassen. Der vorliegende Gefahrenzonenplanentwurf zwingt daher den Gemeinderat der Marktgemeinde Hinterbrühl zu einer derartigen Verordnung. Die Marktgemeinde Hinterbrühl hat in den letzten Tagen zahlreiche Stellungnahmen zu diesem Entwurf erhalten. Die betroffenen Bürger drücken ihr Unverständnis zu diesen Plänen aus. Nach den örtlichen Wahrnehmungen über sieben Jahrzehnte konnten durch die meisten Bäche keinerlei Gefährdungen beobachtet werden, die Bewohner berichten, dass nicht einmal Ansätze von größeren Wassermengen auch bei Gewitterregen entstanden sind. Ohne die möglichen Gefährdungen durch Hochwasser zu unterschätzen oder gar zu vernachlässigen muss betont werden, dass die durch den Entwurf bedingten Maßnahmen der Bausperre zu einer wesentlichen und nachträglichen Beeinträchtigung der betroffenen Grundeigentümer bzw Nutzungsberechtigten führen müssen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hinterbrühl spricht sich daher in einer Resolution, getragen durch alle in diesem Gremium vertretenen Fraktionen, ausdrücklich für eine neuerliche Überarbeitung und Prüfung des Gefahrenzonen-planentwurfes aus. Es wird der ausdrückliche Appell an die Dienststellen des Lebensministeriums gerichtet, an Ort und Stelle eine neuerliche Prüfung der Gegebenheiten und unter Einbeziehung der betroffenen Grundeigentümer anhand deren konkreter Erfahrungen der letzten Jahrzehnte eine Beurteilung vorzunehmen. Diese Vorgangsweise erscheint dringend geboten, da die örtlichen Wahrnehmungen - auch durch sachkundige Personen - im auffallenden Widerspruch zu den Festlegungen im Entwurf zum Gefahrenzonenplan Hinterbrühl stehen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hinterbrühl fordert ausdrücklich die Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung auf, diesen Entwurf keinesfalls dem Herrn Bundesminister zur Genehmigung des Erlasses vorzulegen, bevor nicht in einem umfassenden Dialog mit Gemeindevertretung und Grundeigentümern die tatsächlichen Verhältnisse sowie die notwendigen Maßnahmen festgestellt und allenfalls auch Änderungen des Gefahrenzonenplanes vorgenommen wurden.
Resolution zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes Hinterbrühl
Resolution zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes Hinterbrühl
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