Unterstützen Sie unsere drei Hinterbrühler NationalratskandiatenInnen!
Für die Interessen unserer Hinterbrühl kandidieren:
Dr. Michael Spindelegger (Bundesliste Nr. 1)
Mag. Gertrude Aubauer (Bundesliste Nr. 9,
Landesliste Nr. 9)
Brigitte Güntner (Bezirksliste Nr. 9)
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Am 29. September findet die Nationalratswahl statt. Alle ÖsterreicherInnen, die spätestens an diesem Tag das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag 9. Juli 2013 Ihren Hauptwohnsitz in der Hinterbrühl haben, können auch in Hinterbrühl wählen. Ebenso wahlberechtigt in der Hinterbrühl sind alle AuslandsösterreicherInnen, die in der Wählerevidenz der Hinterbrühl eingetragen sind. Die Marktgemeinde Hinterbrühl ist in fünf Wahlsprengel aufgeteilt. Alle Wahlberechtigten werden mit einem persönlichen Schreiben informiert, welchem Wahlsprengel Sie angehören und wo sich Ihr Wahllokal befindet.
Wahlzeiten:
Wahlsprengel 1 bis 3:
Volksschule Hinterbrühl 7:00 bis 16:00 Uhr
Wahlsprengel 4:
neues Gemeindehaus, Weissenbach 106 8:00 bis 14:00 Uhr
Wahlsprengel 5:
ehemaliges Gemeindeamt, Sparbach 15 8:00 bis 14:00 Uhr
Besondere Wahlkommission:
9:00 bis 12:00 Uhr
Zur Wahl ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzunehmen.
Wer mittels Wahlkarte wählen möchte, kann dies auf drei Wegen tun: · NEU: online über folgenden Link: http://www.wahlkartenantrag.at · schriftlich bei der Marktgemeinde Hinterbrühl, Hauptstraße 29a, 2371 Hinterbrühl oder per e-mail: gemeinde@~@hinterbruehl.com bis spätestens 25.09.2013 · persönlich im Gemeindeamt, Bürgerservice bis spätestens 27.09.2013,12:00 Uhr Ein Identitätsnachweis ist jeweils erforderlich. Die Wahlkarte wird ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag erhältlich sein. Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf nur mehr mit dieser wählen! Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist folgendermaßen möglich: · Wenn Sie sich am Tag der Nationalratswahl nicht in der Hinterbrühl aufhalten, in einem Wahllokal in jeder Gemeinde Österreichs oder per Briefwahl. · Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, das Wahllokal zu besuchen, vor einer „fliegenden Wahlbehörde“. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bürgerservice der Marktgemeinde Hinterbrühl zur Verfügung.