Eine von der Hinterbrühler Gemeindeführung angesuchte Verkehrsverhandlung stellte fest: gesetzlich und baulich ist prinzipiell ein Fußgängerübergang auf der B11 zwischen den Bushaltestellen beim neuen SPAR-Markt möglich. Die Verkehrsverhandlung, bei der Bürgermeister Moldan sowie Vertreter der Polizei Hinterbrühl und der N.Ö. Landesstraßenverwaltung anwesend waren, fand am 27. Jänner statt. Verkehrszählung im März Als nächster Schritt wird von der zuständigen Verkehrsbehörde eine Verkehrszählung durchgeführt. Diese soll Mitte März an zwei Schul- bzw. Werktagen stattfinden, und zwar in den Zeiten von 7 bis 9 Uhr in der Früh, von 11 bis 13 Uhr und von 17 – 18 Uhr 30. Das Ergebnis dieser Zählung wird der Verkehrsbehörde Aufschluss darüber geben, ob das Verkehrsaufkommen bzw. die Fußgängerfrequenzen die Errichtung eines Fußgängerübergangs sicherheitstechnisch zulassen. Erst dann kann eine Bewilligung erteilt werden. Der Gemeindeführung ist die Sicherheit der Fußgänger ein wichtiges Thema. An dieser Stelle queren einerseits Schulkinder die Straße, anderseits auch Bürgerinnen und Bürger, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln beim SPAR-Markt einkaufen. Nach dem Zählverfahren entscheidet die zuständige Behörde, ob ein Fußgängerübergang dort gebaut werden kann. Die Gemeindeführung hofft auf einen positiven Entscheid.
Gemeinde fordert Fußgängerübergang
Ein Fußgängerübergang beim neuen SPAR soll das Queren der Gaadnerstraße für Fußgänger sicherer machen.
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