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Die Anschuldigungen der Bürgerliste treffen ins Leere!

Die Opposition sucht einen Skandal, wo keiner ist!

Stellungnahme zu den Vorwürfen beim Architektenwettbewerb:

Im letzten Wahl-Newsletter der Unabhängigen Bürgerliste werden erneut Anschuldigungen rundum den Architektenwettbewerb erhoben, die jedweglicher Grundlage entbehren. Hier wird mit Methoden gearbeitet, die wir in der Hinterbrühl noch nicht erlebt haben. Es wird skandalisiert und der Wähler soll getäuscht werden.

Daher hier nochmals der Fakten-Check:

Die gesamte Vorgangsweise bezüglich des Architektenwettbewerbs  wurde im Ausschuss „Öffentliche Bauten“ transparent und offen diskutiert, sämtliche Beschlüsse, auch die Beauftragung der Firma Bauconsult wurden einstimmig getroffen, die Opposition war also die ganze Zeit im Bild. Die Firma Bauconsult hat den Auftrag, einen Architektenwettbewerb zum Thema Generationswohnen in der Sauerstiftung ordnungsgemäß den Bestimmungen entsprechend  für die Marktgemeinde zu organisieren und hat mit der ersten Stufe begonnen. Ausschreibungen dieser Größenordnung sind hochkomplex und werden immer wieder von Mitbewerbern, die nicht zum Zug gekommen sind, beeinsprucht. So wurde ich beispielsweise als Bürgermeister bei der Ausschreibung der öffentlichen Beleuchtung in der Hinterbrühl (urspr. 1,3 Mio €) dreimal vor die Schlichtungsstelle gerufen, weil ein abgewiesener Mitbewerber Einspruch erhoben hatte und nicht zum Zug kam. Sämtliche Einsprüche wurden übrigens abgewiesen. Befremdend empfinde ich das Vorgehen der Architekten-Kammer, eine derartige Einmischung in einer Wahlkampfsituation wie jetzt vorzunehmen. Hier wurden alle Beteiligten beschädigt. Ich halte die Vorwürfe für nicht stichhaltig, die Kammer ist auch kein Schiedsgericht. Meiner Meinung sollte sich nach der Konstituierung des neuen Gemeinderats  der neue Bauausschuss mit diesem Thema ausführlich beschäftigen, auch die Rolle der Architekten-Kammer soll hier untersucht werden.

Die Diktion, die in diesem Zusammenhang von der Opposition verwendet wird (strafrechtlich, Amtsmissbrauch), halte ich in höchstem Maß für unangebracht und möchte alle Beteiligten bitten, auf den Boden der Realität zurückzukehren. Man muss auch nach einem Wahlgang wieder miteinander reden können!

 

 

Stellungnahme zu Bauvorhaben einer Privatperson:

In einem Wahlnewsletter der Bürgerliste wird auf die Einspruchsfrist eines Anrainers bei einem Bauvorhaben eingegangen und mehrere falsche Dinge behauptet. Dabei werden dem Bürgermeister “zwielichtige Motive” unterstellt. Das ist eine grobe Unterstellung, die aus wahlkampftaktischen Gründen erfolgt. Nachfolgend eine Klarstellung:

  1. Schon im Vorwort wird erwähnt, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um verbundene Reihenhäuser mit 3x240m2 Wohnfläche handelt - das stimmt, aber die bebaute Grundfläche ist gemäß den Hinterbrühler Bebauungsvorschriften unter 300 m2 auf einem rund 1500m2 großem Grundstück! Hier wird wieder einmal  suggeriert, dass es sich um ein großvolumiges Gebäude handelt, obwohl es sämtlichen Bestimmungen entspricht. 
  2. Dieses Bauvorhaben wird seit längerem von einem Nachbarn heftigst bekämpft. Es wurde eine Bauverhandlung durchgeführt, bei der der Nachbar seine Einsprüche geltend machte. 
  3.  Weitere Einsprüche des Einspruchswerbers wurden vom Bausachverständigen der Gemeinde, dem damaligen Leiter des Gebietsbauamts Mödling, abgelehnt.
  4.  Daraufhin legte der Einspruchswerber eine Berufung gegen das Bauvorhaben mit erneuten Einwendungen eines Sachverständigen ein.
  5. Am 10. Dezember 2014 war dieser vom Einspruchswerber beauftragte Sachverständige am Hinterbrühler Bauamt, um in den Akt Einsicht zu nehmen. Das heißt, dass zu diesem Zeitpunkt dem Einspruchswerber bekannt gewesen sein muss, dass eine Handlung von Seiten seines Sachverständigen zu tätigen ist.
  6. Dennoch wurde seitens der Gemeinde die Einspruchsfrist bis zum Jahresende verlängert, obwohl das rein rechtlich nicht notwendig gewesen wäre.
  7. Darüber hinaus wurde die Einspruchsfrist vom Bürgermeister am 30.12.2014  nochmals bis Mitte Jänner 2015 verlängert.
  8. Der Rechtsberater sowie der Bausachverständige der Gemeinde  betreuen diesen Fall seit mehr als einem halben Jahr Schritt für Schritt. Der Rechtsberater hat jedes Schreiben an den Einspruchsberechtigten aufgesetzt und die Gemeinde dahingehend beraten, den Vizebürgermeister für die Fristerstreckungen  unterschreiben zu lassen.
  9. Der  Vizebürgermeister hat somit zwei Schriftstücke unterschrieben, die für die Einholung von Entscheidungsfindungen für den Gemeindevorstand notwendig waren.Sobald die Stellungnahme des Einspruchswerbers einlangt, wird der Fall selbstverständlich - wie rechtlich vorgesehen - im Gemeindevorstand behandelt.

Zusammenfassend läßt sich sagen:

  • der ganze Fall wurde ordnungsgemäss von der Marktgemeinde gehandhabt.
  • der Rechtsberater und der Bausachverständige der Marktgemeinde waren die ganze Zeit hinzugezogen
  • sämtliche Fristen wurden eingehalten
  • darüber hinaus wurde zweimal die Frist verlängert, obwohl dies rechtlich nicht notwendig gewesen wäre.

Alle Vorgänge entsprechen somit einer korrekten Bearbeitung. Die Opposition versucht rein aus wahltaktischen Überlegungen mit dem Vorwurf eines angeblichen Fristsetzungsfehlers einen Skandal künstlich zu erzeugen, der keiner ist. 

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