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Bausperre

Liebe Hinterbrühlerinnen und Hinterbrühler,

Der Gemeinderat der Markgemeinde Hinterbrühl hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 auf den Flächen der Zone 1 und Zone 2 (siehe dazu Plan) eine Bausperre gemäß § 35 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 beschlossen.

Ausschlaggebend dafür waren eine Studie (Stellungnahme) des Geologischen Dienstes des Amtes der NÖ Landesregierung sowie eine Information der Montanbehörde Ost, welche für die Betriebsgenehmigung des Schaubergwerks Seegrotte zuständig ist.

Die Zone 1 beinhaltet jene Bereiche, in denen auf Grund der Befundaufnahme Gips im Untergrund vermutet wird und ein geogenes, nur durch die Existenz von Gips im Untergrund begründetes Risiko für Schäden an Bauwerken oder sonstigen Gütern besteht.

Zone 2 befindet sich über den unterirdischen Hohlräumen des Schaubergwerks „Seegrotte“ sowie einem dazugehörigen Bruchwinkel. Auch in diesem Bereich besteht einerseits durch die bestehenden, darunterliegenden Hohlräume sowie durch die Existenz von Gips im Untergrund ein mögliches Risiko für Schäden an Bauwerken sowie sonstigen Gütern.

Auf Grund der Gipsvorkommen im Gemeindegebiet (Zone 1 und Zone 2) muss demnach zukünftig bei sämtlichen Verfahren zur Bauplatzerklärung sowie bei Bauverfahren im Vorhinein ein geologisches Gutachten vorgelegt werden, welches die Tragfähigkeit des Untergrundes sicherstellt.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie am Gemeindeamt der Marktgemeinde Hinterbrühl zu den Parteienverkehrszeiten.

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